Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geschäftskunden
§1 Gegenstand der Leistung
(1) Gegenstand der Leistung ist das Coaching und/oder Training (Einzeln oder im Team)
(2) Im Rahmens des Erstgesprächs werden Metaziele vereinbart, die dem jeweiligen Angebot zugrunde liegen, auf dessen Basis die Beauftragung erfolgt.
(3) Mit der Beauftragung treten diese AGB in Kraft.
(4) Beim Coaching erfolgt in der letzten Sitzung ein beiderseitiges Feedbackgespräch, indem durch den Coach Ergebnisse und Veränderungen noch einmal zusammengefasst werden.
(5) Beide Partner sind sich darüber bewusst, dass
o die besprochenen Ziele für den Coach/Trainer nur eine Richtungsweisung bedeuten können,
o sie für den Kunden jedoch wichtige Punkte in seiner subjektiven Wahrnehmung des Coaching/Trainingserfolges sind.
Werden die Festlegungen nicht oder nicht voll erreicht, so bleibt der Vergütungsanspruch daher unberührt, dem Kunden steht jedoch ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu (siehe §5).
§2 Organisation und Durchführungsort
(1) Das Coaching findet in der Regel in den Praxisräumen des Coachs (in Aachen) statt. Nach Absprache kann das Coaching auch an anderen Örtlichkeiten durchgeführt werden. Hier fallen ggf. Reise- bzw. Anfahrtskosten an. Seminare werden in der Regel als Inhouseschulungen durchgeführt.
§3 Methodik und Rahmen
(1) Für die Methodik ist der Coach/Trainer verantwortlich. Zu Beginn des Prozesses werden mit dem Klienten (im folgenden Coachee genannt) die Themen besprochen und gemeinsam Themen und Ziele festgelegt, in deren Rahmen dann gearbeitet wird. Die Themen der Seminare/Trainings werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. (Auch die Trainingsteilnehmer werden im folgenden Coachee genannt.)
(2) Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist gegenseitiges Vertrauen. Absolute Diskretion seitens des Coachs wird garantiert. Informationen über den Coachingprozess, den Coachee sowie damit einhergehende Informationen werden an Dritte, wobei auch das Unternehmen als Dritter gilt, nur in eindeutiger Absprache mit dem Coachee weitergegeben. Dies gilt ebenso für die erhaltenen Informationen in Seminaren/Trainings.
(3) Um die Qualität des Coachings/Trainings zu sichern, bildet der Coach/Trainer sich regelmäßig fort und reflektiert seine Arbeit immer wieder anonymisiert mit Kollegen oder Supervisoren.
(4) Der Coach/Trainer wendet nur anerkannte Methoden des Coaching/Trainings und NLP an. Der Coach/Trainer arbeitet nach dem systemischen Ansatz, indem die individuelle Situation des Coachees/der Trainingsteilnehmer berücksichtigt und an deren Erfahrungen und Kompetenzen angeknüpft wird.
Das Coachingkonzept wird individuell auf den Coachee und seine Bedürfnisse zugeschnitten. Es wird strategisch geplant und immer wieder angepasst. Der Coach arbeitet ressourcenfokussiert und veränderungs- bzw. lösungsorientiert. Er unterstützt den Coachee aktiv in seinem Veränderungs-prozess. Der Coach und bringt dem Coachee wertschätzendes Interesse entgegen. Er hinterfragt jedoch auch gemeinsam mit dem Coachee dessen Wirkung und gibt ihm Feedback, wie von ihm Verhalten, Denkweisen, Entscheidungen und Sinndefinitionen wahrgenommen werden. Dies erlaubt dem Coachee eine Außenperspektive auf sich selbst.
Auch das Seminar/Training erfolgt nach individueller Absprache mit dem Auftraggeber.
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass der Coachee für sich selbst und seine Veränderung verantwortlich ist. Er muss die Bereitschaft mitbringen an sich zu arbeiten.
Innerhalb des Coachingprozesses werden durch den Coach Denk- und Handlungsweisen des Coachee in Frage gestellt und er wird darin unterstützt, diese zu überdenken und zu wandeln. Damit erweitert der Coach die Wahlmöglichkeiten des Coachee, um eigene Lösungen zu finden. Das Coaching zielt immer auch auf eine Förderung von Selbstreflexion und -wahrnehmung, Bewusstsein und Verantwortung.
(6) Der Coach/Trainer kann den Erfolg des Coachings/Trainings nicht garantieren. Er wird aber nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit dem Coachee den Erfolg des Coachings/Trainings anstreben.
§ 4 Vergütung
(1) Der Vergütungsanspruch entsteht gegen das Unternehmen als Arbeitgeber des Coachees bzw. Auftraggeber für Seminare/Trainings. Der Coachee erhält die Leistung unmittelbar. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung von Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besteht auch gegenüber dem Unternehmen. Die Coachingdaten erhält allein der Coachee.
(2) Die Vergütung wird nach folgendem Modus gezahlt:
Die Rechnungsstellung an das Unternehmen erfolgt jeweils zum Monatsende laut Angebot/Auftrag für die in dem jeweiligen Monat absolvierten Coachingsitzungen bzw. nach Abschluss des Trainings.
(3) Die Vergütung ist sofort (nach Rechnungsstellung) fällig, sofern der Coach nicht schriftlich ausdrücklich eine Zahlungsfrist eingeräumt hat. Abzüge für rechtzeitige Zahlung oder eine bestimmte Zahlungsform („Skonto„) erfolgen nicht.
§ 5 Stornierung / Kündigung / Absagen
Die folgenden Details zu Kündigung und Stornierung sind vor dem gemeinsamen Verständnis beider Partner zu sehen, dass das Coaching eine sog. Dienstleistung höherer Art ist und damit nach § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die jederzeitige folgenlose Kündigung für den Kunden oder das Unternehmen möglich ist, die eingeschränkte jederzeitige Kündigung durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung von § 627 Abs.2 BGB ebenfalls.
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen diese Rechtslage nicht versuchen einzuschränken, sondern nur einen Umgang beider Seiten nach Treu und Glauben regeln, der berücksichtigt, dass der Coach terminliche Planungsparameter hat, die er berücksichtigen muss, wenn er seine Leistung anbietet.
A) Coaching
(1) Der erteilte Auftrag kann vom Kunden oder dem Unternehmen kostenfrei bis 4 Tage vor Beginn der ersten Sitzung oder sonstigen gemeinsamen Tätigkeit beider Vertragspartner in der Durchführung des Coaching storniert werden. Während des Coaching ist die jederzeitige Kündigung ebenfalls möglich, jedoch wird der Kunde oder das Unternehmen eine Frist von 5 Tagen einhalten, sofern dies ihm nicht aus den Umständen unzumutbar ist.
(2) Sollte eine Coaching-Sitzung vom Coachee abgesagt werden, muss dies mind. 24 Stunden zuvor erfolgen, da sonst die Kosten für die Sitzung in vollem Umfang anfallen. Wird ein Termin durch den Kunden nicht wahrgenommen und wurde zuvor nicht abgesagt, so bleibt der Vergütungsanspruch des Coachs bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Termine zum frühest möglichen Zeitpunkt abgesagt werden sollten.
B) Seminare/Trainings
(1) Das beauftragte Seminar/Training kann bis zu 14 Tage vorher kostenfrei schriftlich storniert werden. Danach fallen bei Stornierung bis zu 3 Tage vorher 50% der Gesamtkosten an. Bei einer kurzfristigen Stornierung ab 2 Tagen zuvor wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt.
§ 6 Hindernisse für die Leistungserbringung
(1) Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder eine sonstige von dem Coach/Trainer unverschuldete Verhinderung das Coaching/Training nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, ist der Coach/Trainer verpflichtet, alsbald möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Coach/Trainer sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Kosten der eventuell durch den Kunden angemieteten Räumlichkeiten, Seminarmedien und Verpflegung.
(2) Hindernisse, die ihre Ursache bei dem Kunden haben, lassen den Vergütungsanspruch des Coachs/Trainers unberührt.
§ 7 Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht an ggf. zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen gebührt allein dem Coach/Trainer. Der Kunde hat nicht das Recht, die Materialien und Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des Coachs/Trainers zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/Trainings ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Coachs nicht gestattet. Eine Verwendung zu eigenen Zwecken zur Nachbereitung des Coachings/Trainings ist zulässig.
(2) Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte zur Überlassung von Unterlagen im Rahmen des Coachings/Trainings an den Coach/Trainer verfügt. Sofern der Coach/Trainer diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Coach/Trainer von diesen Ansprüchen frei. Der Coach/Trainer ist nicht zur Speicherung, Verwendung sowie Verbreitung dieser Unterlagen über das konkrete Coaching/Training hinaus berechtigt.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Um eine vertrauensvolle, symmetrische Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist die Autonomie des Coachee und des Coachs/Trainers wesentlich. Diskretion und Vertraulichkeit seitens des Coachs/ Trainers werden garantiert. Der Coach/Trainer wird keine Auskunft zum Coachee geben.
(2) Der Coach/Trainer ist verpflichtet, alle Vorgänge und Informationen, von denen er im Zuge der Zusammenarbeit mit dem Kunden bzw. Coachee Kenntnis erhält, geheim zu halten. Dies betrifft sowohl alle Vorgänge und Informationen, die den Coachee als auch die das Unternehmen, bei dem dieser angestellt ist anbelangen. Das gilt insbesondere auch für sämtliche durch den Kunden oder das Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
§9 Schriftform
(1) Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Streichungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der Schriftform inklusive der Unterschrift beider Parteien.
§10 Salvatorische Klausel / Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die Gültigkeit aller anderen Punkte der AGB bleibt davon unberührt.
§11 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aachen.